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1. Einzelfahrscheine Einzelfahrt Einzelfahrscheine zur Einzelfahrt gibt es für die Kurzstrecke sowie in den Preisstufen 1 bis 4. Die Preisstufe richtet sich nach der Anzahl der befahrenen Tarifzonen. Fährt man innerhalb einer Zone, benötigt man die Preisstufe 1, bei einer Fahrt durch zwei Zonen ist die Preisstufe 2 erforderlich, bei der Fahrt durch 3 Zonen Preisstufe 3 und bei Fahrten in 4 oder mehr Zonen benötigt man einen Fahrausweis der Preisstufe 4 (Verbundraum). Die Fahrscheine der einzelnen Preisstufen haben verschiedene Gültigkeiten. Ein Fahrschein der Preisstufe 1 gilt 1 Stunde innerhalb einer Tarifzone oder innerhalb eines Grenzraumes*, ein Fahrschein der Preisstufe 2 gilt 1,5 Stunden innerhalb von zwei (aneinander grenzenden) Tarifzonen und ein Fahrschein der Preisstufe 3 gilt 2 Stunden innerhalb von 3 (hintereinander liegenden) Tarifzonen. Ein Fahrschein der Preisstufe 4 (Verbundraum) gilt für Fahrten innerhalb des gesamten Verbundgebietes und hat eine zeitliche Gültigkeit von 4 Stunden. 4er-Karte 4er-Karten sind Sammelfahrausweise und werden als 4er-Karten zum Normal- bzw. ermäßigten Fahrpreis und für die Kurzstrecke nur zum Normalfahrpreis angeboten. Der Kurzstreckenfahrschein berechtigt grundsätzlich, unabhängig von Tarifzonen und Grenzräumen, zur einmaligen Fahrt über eine Entfernung von bis zu 2 km, in Stadtverkehren maximal bis zur vierten Haltestelle nach dem Zustieg oder entsprechend den Informationen an den Aushängen der jeweiligen Haltestelle. Ein Umstieg ist nicht zugelassen. Ein Abschnitt der 4er-Karte entspricht einer Fahrt in einer Preisstufe. Man kann damit z.B. vier mal eine Fahrt in der Preisstufe 1 absolvieren. Mit den 4er-Karten zum Normal- bzw. ermäßigten Fahrpreis können Sie auch zwei Abschnitte entwerten, dann gilt die 4er-Karte entsprechend der Preisstufe 2, ebenso gelten drei entwertete Abschnitte wie ein Einzelfahrt-Fahrschein der Preisstufe 3. Wenn Sie eine 4er-Karte an allen vier Abschnitten entwerten, gilt sie wie ein Einzelfahrt-Fahrschein der Preisstufe 4 (Verbundraum). Sie können auch die Abschnitte von zwei oder mehreren 4er-Karten kombinieren (also beispielsweise einen Abschnitt von einer 4er-Karte und einen Abschnitt einer weiteren 4er-Karte zusammen als Fahrschein der Preisstufe 2 nutzen). Zusatzfahrscheine zur Benutzung der 1. Klasse Normale Einzelfahrscheine gelten in den Zügen der DB Regio AG nur für die 2. Wagenklasse. Wenn Sie in der 1. Wagenklasse reisen möchten, benötigen Sie dafür einen Zusatzfahrschein. Dieser kostet bei einer Fahrt der Kurzstrecke oder der "Preisstufe 1" 1,00 (normal) oder 0,50 (ermäßigt), bei einer Fahrt ab "Preisstufe 2" 2,20 (normal) oder 1,50 (ermäßigt). 2. Tages- und Familientageskarten Tageskarten und Familientageskarten sind die idealen Fahrausweise, wenn Sie einen Tagesausflug allein oder mit der gesamten Familie unternehmen möchten oder wenn Sie mehrere verschiedene Fahrten innerhalb von 24 Stunden unternehmen. Tages- und Familientageskarten gelten ab Entwertung bis 04.00 Uhr des Folgetages für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Gültigkeitsbereiches (Preisstufe). Bitte beachten Sie, dass Sie bei Vorlage einer gültigen Tages- oder Familientageskarte die Bergbahnen in Dresden als Erwachsener mit einem ermäßigten Fahrschein nutzen können. Tageskarten Tageskarten gelten für eine Person. Es gibt sie als normale und ermäßigte Tageskarten und für 1 Tarifzone, 2 aneinander angrenzende Tarifzonen und den gesamten Verbundraum. Familientageskarten Familientageskarten gibt es in den selben Preisstufen (Gültigkeitsbereichen) wie die Tageskarten. Familientageskarten sind aber nur zum Normaltarif erhältlich und berechtigen bis zu 2 Erwachsene und bis zu 4 Kinder oder auch 6 Kinder zu gemeinsamen Fahrten entsprechend der Gültigkeit. Kleingruppenkarten Mit der Kleingruppenkarte können 5 Personen (gleich welchen Alters) am Entwertungstag im Verbundraum unterwegs sein. An Stelle der Personen kann kein Fahrrad oder Hund mitgenommen werden. 3. Zeitkarten Zeitkarten gibt es als Wochenkarten, Monatskarten, 9-Uhr-Monatskarten, Jahreskarten, Abo-Monatskarten und 9-Uhr-Abo-Monatskarten. Alle diese Fahrausweise berechtigen zur beliebig häufigen Benutzung aller Verbundverkehrsmittel in den entsprechenden Tarifzonen und innerhalb des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes. Ermäßigte Zeitkarten und 9-Uhr-Monatskarten sowie 9-Uhr-Abo-Monatskarten sind nur mit einer Kundenkarte des VVO gültig! Diese erhalten Sie bei den Serviceeinrichtungen Ihres Verkehrsunternehmens. Wochenkarten Wochenkarten gelten 7 Kalendertage ab Kauf bzw. Entwertung einschließlich Entwertungstag, also bis zum Vortag der Folgewoche 24 Uhr (zum Beispiel vom Dienstag in Woche 45 9:15 Uhr bis Montag in Woche 46 24:00 Uhr). Monatskarten Monatskarten gelten ab Kauf bzw. Entwertung bis 24 Uhr am selben Tages des Folgemonats (zum Beispiel vom 12.10.2006 6:26 Uhr bis zum 12.11.2006 24:00 Uhr). 9-Uhr-Monatskarten 9-Uhr-Monatskarten gelten wie Monatskarten, sind aber Montag bis Freitag (außer Feiertage) nicht zwischen 04:00 und 09:00 Uhr gültig. An Wochenenden und Feiertagen gelten diese Karten rund um die Uhr. Jahreskarten Jahreskarten gelten jeweils für ein Kalenderjahr (zum Beispiel vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006). Abo-Monatskarten Abo-Monatskarten werden bei einem VVO-Verkehrsunternehmen (z.B. VSE Hoyerswerda) beantragt und als einzelne Abschnitte für jeweils einen Kalendermonat drei mal jährlich oder vierteljährlich für jeweils 4 Monate im Voraus dem Fahrgast zugeschickt. Der Fahrpreis wird monatlich von einem vereinbarten Konto per Lastschriftverfahren durch das Verkehrsunternehmen eingezogen. Dabei spart der Fahrgast gegenüber dem Einzelkauf von Monatskarten in etwa 2 Monate ein, er fährt also 12 Monate zum Preis von 10 Monaten. Abo-Monatskarten müssen mindestens 12 Monate am Stück bezogen worden sein, ansonsten muss bei Vertragskündigung der Differenzbetrag zum Fahrpreis der entsprechenden Monatskarten gezahlt werden. 9-Uhr-Abo-Monatskarten Für 9-Uhr-Abo-Monatskarten gelten dieselben Bestimmungen wie für die Abo-Monatskarten, jedoch sind sie Montag bis Freitag (außer Feiertage) erst ab 09:00 Uhr gültig. Zusatzkarte zur Benutzung der 1. Klasse Für alle Zeitkarten des Normaltarifs werden Zusatzkarten zur Benutzung der 1. Wagenklasse angeboten. Diese kosten unabhängig von der Preisstufe der Zeitkarte pro Woche 5,00 oder pro Monat 15,00 . Mitnahmeberechtigung An Wochenenden und Feiertagen berechtigen Monatskarten zum Normalfahrpreis innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit in der Zeit vom Vortag 18:00 Uhr bis zum Folgetag 06:00 Uhr (bei 9-Uhr-Abo- und 9-Uhr-Monatskarten nur bis 04:00 Uhr) zur Nutzung als Familienkarte (max. 6 Personen, von denen max. 2 Personen älter als 14 Jahre sein dürfen). Hunde Für Hunde ist grundsätzlich ein der Preisstufe der jeweiligen Fahrt entsprechender ermäßigter Fahrschein zu erwerben. Auf Zeitkarten außer Wochenkarten kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden (nicht jedoch gleichzeitig ein Fahrrad). Bitte beachten Sie, dass Hunde grundsätzlich nur mit Leine und angelegtem Maulkorb befördert werden dürfen! Die Größe des Hundes ist hierbei egal. Hunde, die in geeigneten Transportbehältern mitgenommen werden, reisen grundsätzlich kostenlos. Fahrräder Bei Verwendung von Einzelfahrausweisen bzw. einzelnen Fahrten: Für Fahrräder ist grundsätzlich ein der Fahrstrecke entsprechender ermäßigter Fahrausweis zu erwerben. Bei häufigerer Mitnahme eines Fahrrads auf Einzelfahrschein empfiehlt sich der Erwerb einer Fahrradmonatskarte für 14,00 . Bei Verwendung einer Tages- oder Familientageskarte Pro Fahrrad ist bei einer Fahrt durch ein oder zwei Tarifzonen ein ermäßigter Fahrschein der Preisstufe 1 zu erwerben, bei weiteren Fahrten (Preisstufe 3 oder 4) ein Fahrschein der Preisstufe 2. Diese Fahrkarten gelten dann zeitlich wie die benutzte Tages- oder Familientageskarte. Bei Anwendung der Mitnahmeregelung auf Zeitkarten Es gelten dieselben Bestimmungen wie bei den Familientageskarten. Bei Verwendung einer Zeitkarte: Auf Zeitkarten können Fahrräder kostenlos innerhalb der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit der Zeitkarte auf Bus, Straßenbahn, Fähren und Bergbahnen mitgenommen werden. Dieser Anspruch erlischt aber bei Verwendung der Mitnahmeberechtigung. Für die Fahrradbeförderung in den Zügen der DB Regio AG ist für das Fahrrad ein ermäßigter Fahrschein der der Fahrt entsprechenden Preisstufe zu lösen. Es empfiehlt sich bei häufiger Benutzung von DB-Regionalzügen der Erwerb einer Fahrradmonatskarte für 14,00 . Fahrradmonatskarte Die Fahrradmonatskarte wird für 14,00 angeboten. Sie berechtigt für jeweils einen Kalendermonat auf allen Verbundverkehrsmitteln zur kostenlosen Mitnahme eines Fahrrades. Gegenstände Gegenstände, die die Ordnung und Sicherheit der Fahrgäste und des öffentlichen Personennahverkehrs nicht gefährden, dürfen kostenlos mitgenommen werden, soweit der Platz im jeweiligen Fahrzeug ausreicht und dieses dafür geeignet ist. Zu diesen Gegenständen zählen u. a. Kinderwagen und Gepäckstücke. Weitere Informationen zum Tarif und zu den Fahrausweisen des VVO erhalten Sie in den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Oberelbe, die bei jedem Verkehrsunternehmen des VVO, beim VVO selbst oder teilweise auf der unter der Rubrik Fahrpreise bzw. im vorderen Teil der Fahrplanhefte des VVO eingesehen werden können |